Rechtliche Betreuung

Die häufigsten Aufgabenbereiche im Aufgabenkreis der rechtliche Betreuung

Aufgabenkreis

Postangelegenheiten

Das Grundgesetz schützt Post- und Fernmeldeangelegenheiten besonders und führt sie daher als eigenen Aufgabenbereich auf.

Wohnungs- angelegenheiten

Zu diesem Aufgabekreis gehören alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des/der Betreuten zu tun haben.

Behörden- angelegenheiten

Als Betreuerin vertrete ich die Betreuten vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten.

Aufgabenkreis rechtliche Betreuung

Gesundheitssorge

Der/Die Betreute muss jeder medizinischen Behandlung zustimmen, sofern er die Bedeutung und Konsequenzen des Eingriffs verstehen und seinen Willen äußern kann. Ist diese Einsichtsfähigkeit nicht gegeben, muss ich als Betreuerin stellvertretend die Einwilligung erteilen.

Unterbringung

Gemeinsam mit dem/der Betreuten wähle ich als Betreuerin den Aufenthaltsort aus.

Vermögenssorge

Als Betreuerin regele ich alle finanziellen Angelegenheiten der/des Betreuten.

FAQ zur rechtlichen Betreuung

Das Betreuungsrecht legt fest, wie und in welchem Umfang das Gericht für eine hilfsbedürftige Person eine Betreuung anordnet.

Betreuer werden nur für die Aufgabenbereiche eingesetzt, in denen eine Unterstützung unbedingt notwendig ist, gemäß § 1815 BGB. Aufgaben, die die Betroffenen selbstständig bewältigen können, dürfen nicht in den Verantwortungsbereich der Betreuer fallen.

Im gerichtlichen Verfahren wird ermittelt, welche Tätigkeiten die Betreuten selbst ausführen können und bei welchen sie rechtliche Vertretung benötigen.

Die Aufgabe des Betreuers besteht darin, die Betreuten in den ihm zugewiesenen Bereichen zu vertreten. Seine Befugnisse zur Vertretung beschränken sich jedoch strikt auf die festgelegten Aufgabenkreise.

Das Betreuungsrecht betrifft erwachsene Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu verwalten (§ 1814 Abs. 1 BGB). Diese Menschen benötigen daher Unterstützung von anderen.

Die Aufgabe des Betreuers besteht darin, als gesetzlicher Vertreter im definierten Rahmen für den Betreuten zu agieren, wobei das Wohl und die persönlichen Wünsche des Betreuten stets prioritär sind. Innerhalb der zugewiesenen Aufgabenbereiche vertritt der Betreuer den Betreuten sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Angelegenheiten und fungiert somit als gesetzlicher Vertreter. Der Betreute bleibt grundsätzlich berechtigt, eigene Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte zu tätigen, sofern er nicht geschäftsunfähig ist oder ein Einwilligungsvorbehalt besteht. Bei Vorliegen eines Einwilligungsvorbehalts werden Rechtsgeschäfte des Betreuten erst mit Zustimmung des Betreuers rechtskräftig.

Als Betreuerin bevormunde ich meine Betreuten nicht! Im Gegenteil: als rechtliche Betreuerin setze ich die Rechte der Betreuten durch. Dabei achte ich darauf, dass kranke und behinderte Menschen nicht von Angehörigen, Pflegediensten oder sonstigen Leistungserbringern bevormundet werden und spreche mein Vorgehen immer mit meinen Betreuten ab.

Betreuungsbüro Mainburg

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